1. Geltungsbereich
a) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Kaufverträge, die wir mit unserem Kunden abschließen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder davon abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
b) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB und beziehen sich auch auf alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
b) Aufträge des Kunden werden für uns durch schriftliche oder ausgedruckte Auftragsbestätigung (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich.
3. Preis, Zahlungsbedingungen
a) Wir berechnen die vereinbarten bzw. wenn keine Vereinbarung getroffen wurde, die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise, jeweils zuzüglich etwaiger Verpackungs- und Versandkosten sowie gesetzlicher Umsatzsteuer.
b) Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten.
c) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
d) Wir behalten uns vor, gegen Nachnahme oder Vorkasse zu liefern. Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden und ist der Kunde trotz entsprechender Aufforderung nicht zu Vorkasse oder Stellung geeigneter Sicherheiten für die ihm obliegende Leistung bereit, sind wir, soweit wir noch nicht geleistet haben, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
e) Wir behalten uns vor, Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden, und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
f) Gegenüber unseren Forderungen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferfristen
a) Wir sind jederzeit bemüht, so rasch als möglich zu liefern. Feste Lieferfristen bestehen nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Ist das der Fall, gewährt uns der Kunde im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der Regel vier Wochen.
b) Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
c) Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder unser Lager verlässt, und, wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, der Tag, an dem die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.
d) Wir sind auch ohne besondere Ankündigung zur Lieferung von Teilmengen berechtigt.
5. Versand
a) Wir behalten uns die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Kunden verursachte Mehrkosten gehen zu seinen Lasten.
b) Die Gefahren des Transports gehen stets zu Lasten des Kunden. Die Gefahr geht im Zeitpunkt der Übergabe der Lieferung in unserem Werk oder Lager auf den Kunden oder seinen Beauftragten (z.B. den Spediteur) über. Verzögert sich die Übergabe infolge eines Umstandes, den wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitstellung auf den Kunden über. Über die Versandbereitstellung werden wir den Kunden rechtzeitig schriftlich informieren. Lager-kosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde.
6. Höhere Gewalt
Alle Ereignisse, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussvermögens der Parteien liegen und deren Auswirkung auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Parteien nicht verhindert werden können, befreien die betroffene Partei für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkung von der Erfüllung des Vertrages. Dauern die Störungen mehr als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Gegenständen vor, bis der Kunde alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat.
b) Unser Vorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Die Verarbeitung erfolgt für uns als Hersteller. Bei einer Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der anderen Materialien.
c) Solange uns das Eigentum vorbehalten ist, hat der Kunde Vorbehaltsware, soweit er über sie verfügen kann, pfleglich zu behandeln und zu verwahren sowie erforderliche und übliche Inspektions-, Wartungs- und Erhaltungsarbeiten auf seine Kosten durchzuführen. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts darf der Kunde die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Wege der Pfändung oder Beschlagnahme sowie Beschädigungen oder die Vernichtung sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat alle Kosten zu tragen, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware erforderlich sind, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Verletzung der Pflicht zur pfleglichen Behandlung der Vorbehaltsware und sonstiger Sorgfaltspflichten sowie bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
8. Beschaffenheit der Ware
a) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen sind Beschreibungen und Kennzeichnungen der Lieferung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, welche aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglichen Zweck nicht beeinträchtigen.
b) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die in der Produktbeschreibung, den Spezifikationen und unseren Kennzeichnungen beschriebene Beschaffenheit. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbungen stellen keine Beschaffenheitsangaben zum Kaufgegenstand dar.
c) Die Vereinbarung einer Garantie bedarf der Schriftform und ist wirksam, wenn sie den Inhalt der Garantie sowie die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich hinreichend bestimmt beschreibt.
9. Mängelrügen
a) Die Mängelrechte des Kunden setzten voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
b) Mängelrügen müssen unverzüglich schriftlich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Eintreffen der Ware bzw. bei verborgenen Mängeln nach Feststellung erhoben werden.
10. Rechte des Kunden bei Mängeln
a) Bei Mängeln der Kaufsache behalten wir uns die Art der Nacherfüllung – ob Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – vor. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen wie Transport-, Wege-, Arbeits-und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand nachträglich an einen anderen Ort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
b) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche nach Ziffer 11 bleiben hiervon unberührt.
11. Haftung für Schäden
a) Wir haften gegenüber unseren Kunden – auch für außervertragliche Ansprüche – nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften für von uns, unseren Organen oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ferner auch für grob fahrlässig verursachte Schäden unserer Angestellten. In beiden Fällen ist jedoch die maximale Haftungssumme auf die Höhe des Beratungshonorars begrenzt.
b) Schadensersatzansprüche des Kunden im Falle leichter Fahrlässigkeit von uns, unseren Angestellten oder unseren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch ist die maximale Haftungssumme auf die Höhe des Beratungshonorars begrenzt.
c) Die gesetzliche Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für eine eventuelle, zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
d) Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
12. Verjährung
Mängelansprüche des Kunden verjähren im Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB in einem Jahr und im Fall des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB in zwei Jahren, jeweils ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Zwingende gesetzliche Verjährungs- und Haftungsvorschriften, wie z.B. die Haftung bei der Übernahme einer Garantie, die Haftung für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln, für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Vorschriften über den Verbrauchsgüter-kauf bleiben unberührt.
13. Technische Beratung
Von uns erbrachte anwendungstechnische Beratung in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter, und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der gelieferten Ware auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden.
14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
a) Es gilt ausschließlich materielles deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausge-schlossen.
b) Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, das Landgericht Königs Wusterhausen. Wir sind aber auch berechtigt, den Kunden an dem für ihn zuständigen Gericht zu verklagen.
15. Wirksamkeitsklausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder daran anknüpfender Regelungspunkte nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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